Ein Arzt stellt den Behandlungsbedarf durch ein informelles Gespräch oder eine Untersuchung fest und verordnet dementsprechend eine logopädische Therapie.
Folgende Ärzte dürfen Ihnen eine Verordnung ausstellen:
Nach einer Erstdiagnostik und einem gemeinsamen Gespräch erhalten Sie eine Einschätzung bezüglich Bedarf und Dringlichkeit. Aufgrund dieser Ergebnisse und dem Befund des Arztes wird die Therapie individuell für Sie vorbereitet und durchgeführt. Der verordnende Arzt erhält von uns einen Bericht, in dem wir ihn über den Verlauf der Therapie und die erzielten Erfolge informieren.
Ergänzend besteht mit Ihrem Einverständnis die Möglichkeit einer interdisziplinären Zusammenarbeit mit Ärzten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Psychologen. Bei Bedarf und nach Absprache mit dem Arzt sind Hausbesuche möglich.
Wer bezahlt Logopädie?
Die Behandlung von Kindern übernimmt die Krankenkasse.
Erwachsene müssen den gesetzlichen Eigenanteil (in der Regel 10 Prozent) selbst übernehmen, soweit sie nicht befreit sind.
Zusatzleistungen
Auf Wunsch führen wir eine logopädische Diagnostik, Beratung und Behandlung auch ohne Verordnung durch, wenn Sie die Kosten privat übernehmen.